Russland: Export richtig durchführen

Russland: Export richtig durchführen

Exporte nach Russland sind mit einem hohen Aufwand im Bereich der Vorbereitung von Liefer- und Transportdokumenten verbunden. Für einen reibungslosen Ablauf ist eine korrekte und den lokalen Anforderungen entsprechende Dokumentation äußerst wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Importe aus Deutschland oder aus den USA handelt.

    Hinzu kommen bestimmte Sanktionen, die aufgrund der Ereignisse in der Ukraine 2014 verhängt wurden und seit dem direkten militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (seit Februar 2022) mehrfach deutlich verschärft wurden.  

    Diese massiven Beschränkungen gelten nicht nur gegen Russland, sondern sind auch im Warenverkehr mit der Ukraine und den in der Ukraine gelegenen Gebiete Donezk und Luhansk zu beachten. 

    Aktuelle Details hierzu sollten Sie derzeit sehr regelmäßig auf den entsprechenden Seiten des Bundesausfuhramtes überprüfen.

    Im Text erhalten Sie einen ersten Überblick über die aktuelle Situation und welche grundsätzlichen Bedingungen Sie bei Import und Export zu beachten haben. 

    Eurasische Wirtschaftsunion und internationale Zollverpflichtungen

    Russland ist seit 2012 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und daher auch Teil wichtiger internationaler Vereinbarungen, wie dem revidiertem Kyoto Protokoll für Zollvereinbarungen und Harmonisierungen. Darüber hinaus gehört Russland zur Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), zu der auch Kasachstan, Belarus, Kirgisistan und Armenien gehören. Ziel der Eurasischen Wirtschaftsunion ist es, den freien Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeit zu gewährleisten. 

    Zwischen Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan besteht ein einheitliches Zollgebiet und es gelten grundsätzlich einheitliche Regelungen zu Verboten und Beschränkungen. 

    Die Eurasische Wirtschaftsunion unterhält seit 2016 ein Freihandelsabkommen mit Vietnam. Zudem unterhält Russland Freihandelsabkommen mit Aserbaidschan, Georgien, Serbien, Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan. Mit einem Freihandelsabkommen entfallen fast alle Zölle zwischen den jeweiligen Staaten. 

    Russlands Gas- und Erdöl-Industrie

    Der Rohstoffabbau und die verarbeitende Industrie machten in Russland 2016 etwa 33 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Allein die Produktion von Erdöl lag im Jahre 2016 bei 549 Mio. Tonnen – pro Tag also etwa 1,5 Mio. Tonnen Erdöl. Das kommt daher, dass Russland seine Lieferrouten immer weiter ausbreitet und zunehmend auch den asiatischen Raum mit Öl und Gas versorgt. 

    Die Erdölproduktion wird von einigen großen Erdölkonzernen dominiert: Rosneft, LUKOil, Surgutneftegaz, Gazpromneft, Tatneft, Bashneft. In Folge der EU-Sanktionen ist es für die betroffenen Erdölkonzerne jedoch schwierig geworden sich zu refinanzieren, weshalb der Ölpreis etwas gesunken ist. 

    Russland förderte im Jahr 2017 mit 691 Milliarden Kubikmeter eine Rekordmenge an Erdgas – ein Plus von 50 Milliarden Kubikmetern im Vergleich zu 2016. Auch die Exporte von Gas legten zu. Mit der Pipeline Sila Sibiri gewinnt Russland ab Januar 2019 zudem neue Exportkapazitäten. 

    Sanktionen und allgemeine Importbestimmungen

    Bei der Einfuhr von Gütern nach Russland beziehungsweise der Eurasischen Wirtschaftsunion sollten Sie aufpassen, einige Waren unterliegen nämlich Verboten und Beschränkungen. Doch welche Russland-Geschäfte sind im Zuge der Sanktionen gegen Russland für deutsche Unternehmen noch erlaubt? 

    • Hintergrund des im Juli 2014 verhängten EU-Embargos gegen Russland ist die unrechtmäßige Aneignung der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol durch die Russische Föderation. 

    Diese Embargovorschriften wurden mit dem Beginn der militärischen Auseinandersetzungen im Februar 2022 mehrfach und jeweils drastisch verschärft. Aus Sicht von EU-Exporteuren gibt es deshalb derzeit Einfuhrverbote in Russland für einige Lebensmittel aus der EU, darunter beispielsweise Fleisch von Schweinen und Rindern sowie ein Großteil von Gemüse und Milchprodukten. Hinzu kommen eine Vielzahl von Beschränkungen für bestimmte Waren (diese werden häufig anhand von Lizenzpflichten bei der Einfuhr reguliert, wie beispielsweise Industrieabfälle, Arzneimittel, Waffen, Tabak und vieles weiteres). 

    Weit umfangreicher sind derzeit jedoch die Ausfuhrverbote aus der EU nach Russland oder die Gebiete Donezk und Luhansk aufgrund der verschärften Embargos. (Eine jeweils aktuelle Übersicht über diese Embargos finden Sie auf dieser Seite des BAFA.) 

    US-Embargomaßnahmen

    Für deutsche Unternehmen ist nach den Sanktionen die Einhaltung von US-Recht nicht vorgeschrieben. Allerdings gibt es Sekundär-Sanktionen der USA: Diese zielen auf Unternehmen und Russland-Geschäfte ohne direkte US-Verbindung und können daher auch für deutsche Unternehmen Auswirkungen haben. Bei Verstößen gegen die Sekundär-Sanktionen könnten die US-Behörden das Unternehmen schlimmstenfalls auf eine schwarze Liste setzen, sodass von US-Seite kein Geschäft mehr mit dem gelisteten Unternehmen gemacht werden darf. 

    Durch die zum Teil sehr unklaren Formulierungen der Embargoverordnung empfiehlt sich bei Unsicherheit eine Voranfrage beim BAFA. Über den Einfluss der US-Sanktionen auf die Geschäftstätigkeit deutscher Unternehmen informiert ein Factsheet zum Russlandgeschäft der DIHK

    Russische Gegenmaßnahmen

    Als Gegenmaßnahme für die Sanktionen hat Präsident Wladimir Putin 2014 einen Erlass unterzeichnet, indem ein einjähriges Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und Norwegen verhängt. 

    Auch wenn dieses Einfuhrverbot inzwischen auf die Länder Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein und die Ukraine ausgedehnt wurde, wurde das Verbot auch etwas gelockert. So unterfallen bestimmte Waren den Sanktionen, außer sie sind explizit für Kindernahrung bestimmt. Zuletzt wurde das Lebensmittelembargo bis auf weiteres verlängert. 

    Ausfuhrformalitäten bei Import und Export

    Bei der Ausfuhr von Waren in die Russische Föderation greifen unter anderem die europäischen und nationalen zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtlichen Vorschriften. Laut Zollvorschriften muss der EU-Ausführer über einen Economic Operators‘ Registration Identification Number (EORI-Nummer bzw. europäische Zollnummer des Unternehmens) verfügen. Diese Nummer können Sie über die deutsche Zollverwaltung beantragen. 

    Außerdem müssen Sie bei Sendungen ab einem Warenwert von 1.000 € oder 1.000 kg eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung über das ATLAS-Portal bei der zuständigen Zollbehörde abgeben. Beachten Sie außerdem natürlich stets die grundlegenden außenwirtschaftlichen Regularien und russlandspezifische Aspekte bezüglich der Sanktionen. 

    Export- und Begleitpapiere

    Als erstes muss der Warencode (Zolltarifnummer) Ihrer Ware bestimmt werden. Mit dieser Warennummer können dann im “Elektronischen Zolltarif (EZT-Online)” alle erforderlichen Prüfungen und Unterlagen für den Export Ihrer Ware in Erfahrung gebracht werden. 

    Bei der Warenzertifizierung in Russland muss eine juristische Person der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion den Antrag mit allen notwendigen Informationen stellen. 

    Der Antrag zur Zertifizierung kann allerdings auch durch ein anderes Unternehmen (mithilfe einer Vollmacht) im Namen der ausländischen Hersteller gestellt werden. 

    Folgende Export- und Begleitpapiere benötigen Sie, um diese im Rahmen des Importprozesses dem russischen Zoll vorzulegen: 

    • Handelsrechnung und die Proforma-Rechnung in russischer und englischer Sprache (jeweils mindestens in 2-facher Ausführung) 
    • Ursprungszeugnis (in Deutschland wird dieses von den Industrie- und Handelskammern bescheinigt) 
    • Packliste (mindestens 5-fach) in russischer und am besten auch in englischer Sprache 
    • Preisliste (mindestens 2-fach) 
    • Ausfuhrbegleitdokument 
    • Kaufvertrag 
    • Zollwertdeklaration 
    • Frachtbrief 
    • „Passport Sdjelki“ (Deal-Pass – dieser wird von der russischen Bank, die die Devisenüberweisung ausführt, dem Importeur auf Basis des Liefervertrages ausgestellt) 
    • Einfuhrlizenzen, Zertifikate und Übereinstimmungsdeklarationen, sofern erforderlich 
    • Nachweis der Bezahlung der Einfuhrabgaben 

    Einfuhrverfahren und Zollabgaben in Russland

    Die Einfuhr von Waren in das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion verpflichtet den Importeur dazu, die Ware in eines der festgelegten Zollverfahren zu überführen und die dazu erforderlichen Formalitäten einzuhalten. Die Wahl des Zollverfahrens hängt von der weiteren Verwendung der Waren ab und wird durch die Abgabe der Zollanmeldung und der dazugehörigen Abfertigungsunterlagen beantragt. 

    • Warensendungen, die über den Straßengüterverkehr in das Zollgebiet der Russischen Föderation gebracht werden sollen, müssen beispielsweise vorab angemeldet werden. Die Anmeldung für Russland erfolgt über die Seite der russischen Zollbehörde. 

    Die Einfuhrzollsätze der Russischen Föderation können über die Marktzugangsdatenbank (“Access2Markets”-Database) der EU-Kommission anhand des HS-Codes der zu importierenden Ware ermittelt werden. 

    Für die Zollabfertigung wird bei der Einfuhr eine Gebühr zwischen 500 und 30.000 Rubel in Abhängigkeit des Zollwertes der Ware erhoben. Neben dem Zoll werden beim Import von Waren außerdem noch Eingangsabgaben in Form der Mehrwertsteuer und ggf. der Verbrauchssteuer fällig. Verbrauchssteuerpflichte Waren sind beispielsweise alkoholische Erzeugnisse, Energieerzeugnisse und Tabakerzeugnisse. Diese Waren können deshalb auch nur an bestimmten Zollämtern abgefertigt werden. 

    Anfang 2019 wurde die Umsatzsteuer auf 20 % erhöht, ausgenommen davon sind alle mit dem ermäßigten Satz von 10 % besteuerten Waren. 

    Besondere Bestimmungen: Verpackungs- und Markierungsvorschriften

    Im Rahmen der Zollunion gibt es seit 2011 ein einheitliches Konformitätszeichen (EAS-Zeichen) für frei verkehrsfähige Erzeugnisse, das bestätigt, dass die Ware den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht und allen notwenigen Konformitätsverfahren unterzogen wurde. Das EAC-Zeichen muss bei Markteintritt auf dem Produkt angebracht werden. 

    • Verpackungsvorschriften: Aufgrund der teilweise langen Transportwege oder häufigem Umladen werden an die Verpackung besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Ware muss beispielsweise so verpackt sein, dass eine Lagerung unter freiem Himmel über einen Zeitraum von einem Jahr möglich ist. 
    • Etikettierungsvorschriften: Etiketten und Gebrauchsinformationen müssen in russischer und englischer Sprache vorliegen. Bei technischen Gütern müssen auch Gewährleistungsinformationen und Gebrauchsanleitungen ins Russische übersetzt und beigefügt sein. Die Markierungspflicht gilt u.a. ebenso für Lebensmittel, Arzneimittel, Textilien und Tabakwaren. Die Liste betroffener Produkte, die markiert werden müssen, finden Sie hier
    • Made in-Markierung: Alle Waren müssen grundsätzlich mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein.