Zoll und Unionszollkodex: Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen
Bei Ihren Leserfragen und auch bei Kundenbesuchen dreht es sich häufig um Themen rund um den Zoll und UZK. Daher habe ich Fragen, die Ihnen derzeit wahrscheinlich am meisten „unter den Nägeln brennen", nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Wie lange sind verbindliche Zolltarifauskünfte gültig?
Verbindliche Zolltarifauskünfte, kurz vZTA, sind 3 Jahre gültig. Diese Regelung gilt seit dem 1. Mai 2016. Vorher betrug die Laufzeit einer vZTA 6 Jahre.
- Das bedeutet für Sie: Die seit dem 1. Mai 2016 ausgestellte vZTA sind nur noch für 3 Jahre gültig.
- Bei Ihrer Zollanmeldung müssen Sie Bezug auf die vZTA nehmen und diese in der Zollanmeldung angeben (Nummer der vTZA).
Wie lange müssen Sie Zolldokumente aufbewahren?
In Deutschland gibt es die Unterscheidung nach 6 und 10 Jahren Aufbewahrungsfrist (abgelaufenes Kalenderjahr plus 6 bzw. 10 Jahre). Müssen Sie Dokumente aus steuerlichen Gründen aufbewahren, gilt eine Frist von 10 Jahren.
Da Zolldokumente (dazu gehört auch der Ausgangsvermerk) Ihnen als Nachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung dienen, sind diese und die dazugehörigen Dokumente 10 Jahre aufzubewahren. Dazu gehören auch Dokumente wie die Handelsrechnung, Frachtpapiere etc.
Präferenzdokumente und Ursprungszeugnisse sind 6 Jahre aufzubewahren.
Ausnahme: Sie haben die Ursprungserklärung auf der Rechnung angebracht – in dem Fall sind die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren.
Aufbewahrung von elektronischen Zollanmeldungen
Beachten Sie bei der Aufbewahrung, dass elektronisch abgegebene Zollanmeldungen im Atlas auch in elektronischer Form aufzubewahren sind. Nutzen Sie IAA-Plus, können Sie das zur Verfügung gestellte Zip-File pro Vorgang herunterladen und speichern.
Sie können diese natürlich auch zusätzlich in Papierform archivieren. Für viele Unterlagen ist inzwischen die Aufbewahrung in elektronischer Form ausreichend. Ausnahmen sind z. B. amtliche Urkunden und Präferenzdokumente.
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Kann eine Zollanmeldung bis 1.000 € mündlich erfolgen?
Mündliche Zollanmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen bleiben bis 1.000 € und/oder bis zu 1.000 kg möglich. Bei der Einfuhr entfällt diese Möglichkeit faktisch.
Wo finden Sie den Unionszollkodex und die dazugehörigen Rechtsakte?
Sicherlich werden Sie in nächster Zeit das ein oder andere Mal einen Blick in den UZK, die Delegierten Rechtsakte (UZK-DA = Delegated Acts), die Durchführungsrechtsakte (UZK-IA = Implementing Acts) und die Transitional Delegated Acts (TDA) werfen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Exportgeschäfte weiterhin rechtssicher abgewickelt werden können.
Auf der Internetseite des Zolls finden Sie Informationen zum Unionszollkodex und Durchführungsrecht. Der Zoll gibt dort auch den aktuellen Sachstand an.
Was bedeutet AEO?
Der sogenannte AEO bildet einen von der Zollbehörde genehmigten Status ab, der in 3 Stufen gegliedert wird:
- Stufe: C = Customs Simplifications
- Stufe: S = Safety und Security
- Stufe: C & S = Full (beide vorherigen Stufen zusammen)
Unter dem Status Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) wird dabei ein Nachweis verstanden, der belegt, dass man sicher im Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht handelt und folglich auch ein sicherer Geschäftspartner ist. Denn Unternehmen, die den Status des AEO besitzen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. In manchen Branchen wird die Zulassung zum AEO als „Qualitätsmerkmal“ vorausgesetzt.
Was sind die Vorteile vom AEO-Status?
Neben Vorteilen wie der Erleichterung der Zollabfertigung oder weniger Zollkontrollen sind nach Informationen des Zolls weitere Vorteile zu nennen, wie
- die Befreiung von der Gestellungspflicht im Verfahren „Anschreibung in der Buchführung“,
- Bewilligung einer Gesamtsicherheit mit reduziertem Betrag für entstandene Zollschulden (Zahlungsaufschub),
- Zentrale Zollabwicklung in mehreren Mitgliedstaaten und
- Eigenkontrolle.
Welche Bewilligungsvoraussetzungen sind für den AEO-Status zu erfüllen?
Die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung des AEO-Status gelten:
- Ein anständiges Buchführungssystem
- Einhaltung von Sicherheitsstandards
- Belegbare Liquidität
- Die vergangene Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen
- Nachweise einer praktischen oder beruflichen Fähigkeit
Welche Zollverfahren gibt es mit dem Unionszollkodex?
Waren können nach dem UZK in die folgenden Verfahren überführt werden:
- Ausfuhr
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- Besondere Verfahren
Zu den besonderen Verfahren zählen:
- Lagerung (Freizonen und Zolllager)
- Versand (interner und externer Versand)
- Veredelung (passiv und aktiv)
- Verwendung (vorübergehend und Endverwendung)
Das Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der besonderen Verwendung (Endverwendung) wurden mit den Rechtsvorschriften über Freizonen und die Zerstörung von Waren auf Antrag zu den besonderen Verfahren hinzugefügt.
In der aktiven Veredelung ist das bisherige Umwandlungsverfahren aufgegangen. Freiläger im Lagerverfahren, Ausgleichszinsen und das Zollrückvergütungsverfahren in der Veredelung fallen mit dem UZK weg.
Was bedeuten die einzelnen Ziffern der Warennummer?
Der Zolltarif der Europäischen Union basiert auf dem Harmonisierten System (HS) und bildet die Grundlage für die Tarifierung von Waren. Über 200 Staaten weltweit arbeiten mit dem Harmonisierten System. Die Warennummer dient unter anderem zur Festlegung der Zollsätze bei der Einfuhr und kann Aufschluss über Verbote und Beschränkungen geben.
Die Warennummer ist 8-stellig und baut sich wie folgt auf:
- Ziffer 1 und 2 ➜ Kapitel des Harmonisierten Systems
- Ziffer 3 und 4 ➜ Position des Harmonisierten Systems
- Ziffer 5 und 6 ➜ Unterposition des HS
- Ziffer 7 und 8 ➜ Kombinierte Nomenklatur
Wie beantragen Sie eine EORI-Nummer elektronisch?
Beantragung oder Änderungen der EORI-Nummer und der dazugehörigen Daten – das alles ist auch elektronisch möglich und spart Ihnen als Exporteur wertvolle Zeit. Der Zoll stellt auf seiner Internetplattform den „Internetbeteiligtenantrag (IBA)“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Online-Formular, das Sie in elektronischer Form an das IWM Zoll übermitteln können.
Sie geben die Daten ein und versenden sie. Im Anschluss erhalten Sie vom Zoll eine „IBA-Registriernummer“. Ihre Daten sind nun unter dieser Nummer gespeichert. Sie können den Status Ihres Antrags im Internet aufrufen – Ihre Informationen sind immer aktuell.
Auf der Internetplattform können Sie die EORI-Nummer beantragen, Änderungen der vorhandenen Daten vornehmen oder die EORI-Nummer kündigen. Der Antrag selbst muss aber wie bisher zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an das IWM Zoll gesendet werden. Die Anträge müssen innerhalb von 50 Tagen eingehen, sonst werden sie und die dazugehörigen Daten automatisch gelöscht.